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PATIENTENINFORMATION

Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Diät einhalten sollten, können Sie sich die Beratungskosten anteilig von Ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse:

Ernährungstherapeutische Leistungen werden mit etwa 80-100% rückerstattet. Die hierzu geltende rechtliche Grundlage ist §43 SGB V: Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine medizinische Indikation sowie die Verordnung (Empfehlung) einer Ernährungsberatung/-Therapie vom Arzt.

• Mit unseren Empfehlungen helfen wir Ihnen Ihre Ernährung vollwertig zu gestalten (im ernährungsphysiologischen Sinne).

• Unsere Ernährungsberatung trägt dazu bei die Mangelerscheinungen bei veganer oder vegetarischer Ernährung zu vermeiden.

• Sie erhalten von uns Informationen über Produkte bestimmter Hersteller auf dem Markt, die wir in Ihrem Fall für wichtig halten (z. B. über mit Calcium angereicherte Säfte und Mineralwässer...).

• Bei Allergien erhalten Sie auf Wunsch eine zusammengestellte Liste Ihrer Lieblingsprodukte die von einigen Herstellern ohne bestimmte Zutaten hergestellt werden, zum Beispiel solche, auf die eine Allergiegefahr besteht. (z. B. Milcheiweiß, Ei..., die von anderen Herstellern beim Herstellungsprozess gut versteckt sein können).

LINKS AUF ANDERE INTERNETSEITEN:

ernaehrungstherapie.business.site

ernährungsberatung-darmstadt.de

thenutritionaltherapy.com

pitanie-pri-rake.blogspot.com (ua)

www.diet-center.com.ua (ua)  
 

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